Bewertung: 9
17.05.2010
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) organisieren die ambulante Versorgung in den Bundesländern. Sie setzen einerseits die gesetzlichen Vorgaben um, sind aber andererseits die Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Diesen bieten die KVen ein breites Beratungsangebot, unter anderem zu Praxisgründung, Qualitätssicherung, Abrechnung, Arzneimitteln und Fortbildung.