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Bringen die Kodierrichtlinien einen Honorarvorteil für Fachärzte zulasten der Hausärzte? Das ist sicherlich nicht richtig. Wichtig ist, dass wir - auch mit Beschluss der Vertreterversammlung - festgelegt haben, dass wir für die Behandlung, Therapie und Diagnose eines Versicherten bundesweit unabhängig vom Wohnort die gleiche Vergütung erzielen wollen. Dabei ist es aber auch wichtig, dass die Diagnose erfasst ist. Der Gesetzgeber hat hier eine gesetzliche Regelung getroffen, die uns auch verpflichtet, diese Richtlinie gemeinsam mit den Krankenkassen umzusetzen, im Kollektivvertrag genauso wie im Selektivvertrag. Wir haben in der Vergangenheit erlebt, dass Diagnosen in die Diskussion kamen darüber, ob sie aufgewertet oder richtig gestellt werden. Wir wollen mit der Kodierrichtlinie wirklich transparente Regeln in der Praxis umsetzen, dass Diagnosen nach Richtlinien transparent erstellt werden und damit auch die Krankenkassen in die Pflicht kommen, nach Morbidität zu vergüten.
28.05.2010
Die Honorare der Niedergelassenen sollen zukünftig der Morbidität der Versicherten entsprechen. Doch wie bildet man die Morbidität ab? Entscheidend dafür ist die richtige Kodierung der Diagnosen in den Praxen. Was muss man dabei beachten? Bedeutet das mehr Bürokratie für die Praxen? Dr. Carl-Heinz Müller beantwortet dazu die Frage der Woche.
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