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11.06.2010
Ab 2011 müssen Niedergelassene die Diagnosen nach einem neuen System kodieren: den ambulanten Kodierrichtlinie. Der Behandlungsbedarf der Versicherten lässt sich gegenüber den Krankenkassen nur mit korrekt kodierten Diagnosen geltend machen. Dr. Andreas Köhler erklärt in der Frage der Woche, wie die KBV die Bürokratie auf ein Minimum reduzieren will.