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Thema Online-Abrechnung: Was steckt dahinter? Es ist in erster Linie eine Verwaltungsvereinfachung für die Ärzte. Es soll Bürokratieabbau sein. Das heißt, die Abrechnung soll schneller und einfacher aus der Praxis heraus an die KV weitergeleitet werden können. Es ist so, dass die Abrechnung dann fortlaufend begleitet wird. Der Arzt wird informiert, welchen Stand die Abrechnung in der KV gerade hat. Nachfragen können online zwischen KV und Arztpraxis, und psychotherapeutischer Praxis natürlich auch, geregelt und verbessert werden, so dass die Praxis vom Tag der Abgabe bis zum Tag der Auszahlung fortlaufend über den aktuellen Stand der Abrechnung informiert ist. Ab wann ist die Online-Abrechung Pflicht? Die Abrechnung ist zum Ende des Quartals zu erstellen. Das heißt, wenn es zum ersten Quartal offiziell in Kraft tritt, ist mit Abgabe der Abrechnung des ersten Quartals, sprich also 31.3. oder erste April-Woche die Online-Anbindung zwingend Voraussetzung in der Praxis. Bis dahin hat die Praxis alle Zeit, das einzuführen und sich hier auch insbesondere über die Förderung zu informieren und das gesamte Paket sich in Ruhe anzuschauen. Wir werden dazu auch noch umfangreiche Informationen den Mitgliedern zur Verfügung stellen, über die KVen, über das Deutsche Ärzteblatt, so dass hier also ausreichend Zeit ist, sich zu informieren. Was bedeutet das für die Niedergelassenen? Für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ist das in erster Linie eine Vereinfachung. Das heißt, die Online-Abrechnung wird schneller werden. Es gibt seitens der KVen Investitionszulagen für Praxen, die sich für die Online-Anbindung entscheiden. Des Weiteren ist es auch möglich, über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Investitionsprogramm, was wir seitens der KBV und der KVen mit dieser beschlossen haben, Investitionsdarlehen den Praxen zinsbegünstigt zur Verfügung zu stellen. Es sollte mittelfristig für die Praxen auch ein zweiter finanzieller Vorteil noch in Kraft treten: ein Absenken der Verwaltungsgebühren, weil die Online-Abrechnung einfach bürokratieärmer ist. Welche Vorteile bringt die Online-Anbindung? Die Online-Abrechnung allein sollte nicht die Online-Anbindung der Praxen rechtfertigen, sondern darüber hinaus das Service-Angebot der KVen, das diese bieten, um den Praxisalltag, das Praxis-Management zu erleichtern. Ich darf hier erwähnen: Patienten-Informationen zu gängigen Krankheiten, wie Asthma bronchiale und Diabetes, die online heruntergeladen und dem Patienten ausgehändigt werden können. Ich darf unseren Vorsorgeflyer erwähnen, der auch mit Namen ausgestellt werden kann. Der dem Patienten dann mit einer Terminvereinbarung zu einer Vorsorgeuntersuchung ausgehändigt werden kann, mit einem Impfplan, den der Patient möglicherweise als Auffrischungsinfo braucht. All das sind Service-Unterstützungen, die wir heute online den Praxen geben können. KVen bieten auch schon an, dass Praxen sich online informieren können über den aktuellen Verordnungsstand, über Verordnungsstatistiken, über ihr Abrechnungskonto. Also ein rundes Paket, das wir anbieten wollen, das den Praxisalltag vereinfacht und Bürokratie abbaut.
18.6.2010
Ab dem ersten Quartal 2011 ist sie Pflicht für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten: die Online-Abrechnung. Im aktuellen Video-Podcast beantwortet Dr. Carl-Heinz Müller die Frage, was "Online-Abrechnung" eigentlich bedeutet und welche Vorteile die Niedergelassenen daraus ziehen können.
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