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KV-Wahlen

KVen wählen Vertreterversammlung

Bewertung: 9.8

Länge: 5:46 min  |  KBV

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Wahlaufruf TEXT

 

 

Ein Ort der deutschen Demokratie. Und noch einer. Und – noch einer: das „Ärzteparlament“.

Und noch eins. Und noch eins… 18 Vertreterversammlungen insgesamt. Von KBV und KVen. Alle zusammen das Herzstück der ärztlichen Selbstverwaltung.

Und die funktioniert genauso föderal, wie das deutsche Staatswesen.

Nennen wir es also einfach mal Praxisland.

 

Praxisland hat einen eigenen Staatssäckel. Und Praxisland wählt eigene Regierungen: auf regionaler Ebene und auf Bundesebene. Diese Regierungen vertreten Praxisland nach außen und nach innen.

Bürgerinnen und Bürger von Praxisland sind alle niedergelassenen Psychotherapeuten und Ärzte. Insgesamt rund 148 Tausend. Sie dürfen wählen und sich wählen lassen. In unmittelbarer und geheimer Wahl – und per Brief.

 

Alle sechs Jahre sind die Ärzte und Psychotherapeuten dazu aufgerufen, aus ihrer Mitte die Abgeordneten ihres regionalen Ärzteparlaments zu wählen. Diese Vertreterversammlung tagt mindestens zweimal im Jahr; ehrenamtlich. Für die laufenden Geschäfte bestimmt sie den Vorstand der KV – also die Regionalregierung. Die sitzt automatisch im Bundesparlament der Vertragsärzte und Psychotherapeuten: der Vertreterversammlung der KBV; dem obersten beschließenden Organ.

Zusätzlich wählen die Regionalparlamente weitere Abgeordnete für die VV auf Bundesebene. Auch diese Bundes-VV wählt einen Vorstand: einen Vertreter der Fachärzte und einen Vertreter der Hausärzte.

 

Egal, ob nun auf regionaler KV-Ebene oder auf Bundesebene: In der Vertreterversammlung wird die Ärzte-Regierung nicht nur gewählt, sondern auch kontrolliert. Hier werden Maßnahmen beschlossen, die die vertragsärztliche Versorgung sicherstellen. Und hier wird über die Honorarverteilung abgestimmt – sowie über Abrechnung und Verträge.

Kurzum: Hier wird also der Rahmen gesteckt für den Praxisalltag von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten. Oft von Ärzten für Ärzte – und das in vielen Gremien: in den Ausschüssen beispielsweise.

 

Da gibt es den Hauptausschuss. Der sieht im Auftrag des Parlaments der Regierung auf die Finger und wacht über der Umsetzung der Parlamentsbeschlüsse.

 

Der Satzungsausschuss ist für alle Fragen zuständig, die eine Änderung oder Weiterentwicklung der Satzung erforderlich machen – also praktisch der Verfassung.

 

Aufgabe des Sicherstellungsausschusses ist die ärztliche Versorgung in den Regionen und damit in ganz Praxisland.

 

Ein weiterer Ausschuss tagt, wenn Bürger – also Ärzte und Psychotherapeuten – mit Entscheidungen der Selbstverwaltung nicht einverstanden sind; etwa mit einem Bescheid. Sie können dann beim Widerspruchsausschuss ihren Widerspruch einlegen.

 

Wie Kanzler und Regierung in jedem demokratischen Staat, vertritt der KBV-Vorstand Praxisland auch nach außen. Er verhandelt beispielsweise im Gemeinsamen Bundesausschuss mit den Krankenkassen über den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkassen sind auch Verhandlungspartner für die Gebührenordnung sowie für die Arznei- und Heilmittelrichtlinie.

Und die KBV vertritt die politischen Interessen von Praxisland gegenüber der deutschen Bundesregierung in Berlin. Sie bündelt also die Kraft aller ihrer Bürger und setzt sich mit diesem Machtpaket für sie ein. Ohne KVen und KBV stünden die Bürger von Praxisland wieder allein auf weiter Flur.

 

OT Dr. Andreas Hellmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KBV:

Es ist meine feste Überzeugung, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag für die Arbeitsbedingungen der ambulanten Ärzteschaft und der ambulant tätigen Psychotherapeuten leisten werden und deswegen ist es entscheidend wichtig, dass wir uns daran alle beteiligen. In dieser Verantwortung stehen wir alle. Wir können das nicht delegieren an Einzelne, die dort vielleicht vorne stehen und entscheiden müssen. Das ist ein demokratischer Prozess, an dem alle mitwirken sollten und nur dann kann die Ärzteschaft auch langfristig Erfolg haben, wenn das auch stimmt. Das heißt, wir brauchen eine hohe Wahlbeteiligung, damit wir auch handlungsfähig und legitimiert in der Zukunft Politik für die Ärzte betreiben können.

 

Wie überall, lebt auch in Praxisland die Demokratie vom Mitmachen.

 

OT Dr. Andreas Hellmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KBV:

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie und fordere Sie auf, an den Wahlen zu den Kassenärztlichen Vereinigungen teil zu nehmen. Nur wer mitbestimmt, hat auch später die Berechtigung, sich zu beschweren, wenn irgendwas nicht funktioniert. Deshalb: Nehmen Sie teil, wägen Sie Ihre Interessen ab und gehen Sie zur Wahl, damit auch in Zukunft die Interessen der Ärzteschaft machtvoll vertreten werden.

28.04.2011

2010 ist Wahljahr - für die ärztliche Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen besetzen durch eine demokratische Wahl die Vertreterversammlungen neu. Damit bestimmen sie den Weg mit, den ihre Standesvertretung und damit auch die ärztliche Berufsausübung einschlägt.


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Der Kollektivvertrag regelt die ambulante Versorgung von rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland. Er gerät zunehmend unter Druck von Selektivverträgen zwischen einzelnen Ärzten und Krankenkassen.

01.04.2010  |  Länge: 5:47 min  |  KBV

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlungen und die Vorstände der KBV und der KVen sind gesetzliche Organe dieser Organisationen. Die Mitglieder beider Organe werden jeweils für sechs Jahre gewählt. In diesem Jahr laufen die Amtsperioden in allen KVen aus. Die Mitglieder der KVen, also die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, können eine neue Vertreterversammlung wählen.