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Thema der Woche (KW 34): Kostenerstattung Länge: 4:08 Kostenerstattung: ein Vorteil für die Vertragsärzte? Wir haben gegenwärtig ein komplett überreguliertes System in der Honorierung der Vertragsärzte. Das ist der Tatsache geschuldet, dass für ein unbegrenztes Nachfrageverhalten der Versicherten eine begrenzte Geldmenge zur Verfügung steht, dass wir einen weltweit einzigartig großen Leistungskatalog haben, wiederum auch bei begrenzter Geldmenge. Dazwischen steht immer Regulierung und das nimmt jetzt bei der zunehmenden Überalterung der Gesellschaft und damit einhergehend der verstärkten Auftretenssituation chronischer Erkrankungen überhand. Wir sind am Ende unserer Regelungsmöglichkeiten. Fallzahl-, Fallwertbegrenzung: Das alles wird nicht mehr lange funktionieren, wenn man das mal korreliert mit der hohen Arzt-Patienten-Kontaktfrequenz, die die Versicherten abverlangen. Deshalb müssen wir raus aus einem solchen System. Wir müssen rein in die Eigenverantwortung, Eigenbeteiligung der Versicherten, und das geht am besten in Form von Kostenerstattung. Das Ende des Sachleistungsprinzips? Perspektivisch soll das darauf hinauslaufen. Mit der Sachleistung sind wir möglicherweise am Ende, es sei denn, es gelingt uns, Eigenbeteiligung, Eigenverantwortung des Versicherten mit dem Sachleistungsprinzip zu kombinieren. Da hat noch niemand eine schlüssige Lösung gefunden, auch wir nicht, und deshalb ist es letztendlich eine Forderung, aus der Sachleistung heraus in ein Kostenerstattungsprinzip zu kommen, das genauso sozial abgefedert werden kann, wie wir das ja derzeit bei den Zusatzbeiträgen sehen, das genauso Sicherheit für den Versicherten bietet und für den Arzt vor allem planbare Einkünfte. Voraussetzung ist aber, dass wir aus der Pauschalierung der ärztlichen Leistungen herauskommen und wieder eine transparente Einzelleistungsbeschreibung bekommen, sonst kann ja diese Kostenverantwortung, dieses Kostenbewusstsein beim Versicherten gar nicht entstehen. Ihm hilft es wenig, wenn da drauf steht, eine hausärztliche Versichertenpauschale. Er soll schon wissen, was dort erbracht wurde und deswegen muss auch an der Stelle gearbeitet werden. Was hat die Patientenquittung damit zu tun? Es ist vermeintlich mehr Aufwand, den wir allerdings reduziert haben, indem in den Praxisverwaltungssystemen eine Formatvorlage da ist, die man ausdrucken kann. Aber in der Perspektive ist das der erste Schritt zu Kostentransparenz gegenüber dem Versicherten. Der Versicherte merkt, wie preisgünstig die ambulante Versorgung im Verhältnis zu vielen anderen Bereichen des täglichen Lebens ist und es ist vor allem der entscheidende Schritt in Richtung Kostenerstattung. Die Patientenquittung alleine hilft wenig, aber wenn das Kostenbewusstsein geschärft wird in einem ersten Schritt, haben wir eine ernsthafte und reelle Chance in dieser bürgerlichen Regierungskoalition, die Kostenerstattung in der ambulanten Versorgung einzuführen. Das ist der entscheidende Nutzen für die Vertragsärzte. Mehr Bürokratie für die Praxen? Es ist vermeintlich mehr Bürokratie, wenn ich die Einzelleistungsabrechnung machen muss, wenn ich eine Rechnung an den Versicherten ausstellen muss, aber da gibt es Konzepte, wie insbesondere auch die Kassenärztlichen Vereinigungen Erleichterung bieten können, wie wir das bürokratiearm gestalten können.
20.08.2010
Kostenerstattung ist in der ambulanten Versorgung bisher die Ausnahme. Es gilt das Sachleistungsprinzip. Nur wenige Versicherte nutzen die speziellen Wahltarife ihrer Krankenversicherung. Auch die Patientenquittung wird nur selten nachgefragt. Wie die Versichertenbefragung der KBV zeigt, wissen nur wenige Patienten von diesen Möglichkeiten. Dr. Andreas Köhler erklärt im Thema der Woche, welche Probleme die Einführung der Kostenerstattung lösen könnte.
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Weitere Informationen zum Thema
Im Auftrag der KBV hat die Forschungsgruppe Wahlen (FGW) im Mai und Juni 2010 eine repräsentative Versichertenbefragung durchgeführt. Zu den Ergebnissen äußert sich der Geschäftsführer der FGW, Matthias Jung.