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Die Kleinräumige Versorgungsanalyse - Wie passt sie zur aktuellen Bedarfsplanung? Das passt zu der derzeit gültigen Bedarfsplanungsrichtlinie überhaupt nicht, weil die derzeitige Bedarfsplanungsrichtlinie nicht kleinräumig plant, sondern nach bestimmten Dichtungsräumen, etwas, was wir gerade kritisieren, was wir ändern wollen, wozu es gesetzlicher Änderungen bedarf. Die Kleinräumige Bedarfsanalyse ist das Instrument, mit dem wir auf kleine Räume betrachtet den medizinischen Versorgungsbedarf quantifizieren. Wir wollen den Paradigmenwechsel in der Bedarfsplanung, nicht mehr einfach nur sagen, auf eine Anzahl von Einwohnern kommt ein Hautarzt, ein Psychiater, sondern wir wollen erstmal in kleinen Räumen messen, welche Krankheiten gibt es in diesem kleinen Raum bei bestimmten Versicherten und wie viele Ärzte brauchen wir dafür, um die Versorgung sicherzustellen, weg von dieser starren Bedarfsplanung, hin zu einer, an der Krankheitslast der Bevölkerung orientierten Versorgungsplanung. Das ist ein Instrument, das wir genutzt haben und weiterhin nutzen, um das aufzuzeigen, wie viele Ärzte brauchen wir eigentlich wirklich. Und das wir jetzt auch mit einer gesetzlichen Änderung verbinden, die kommen soll. Das Bundesgesundheitsministerium hat signalisiert, dass es diesen Weg mitgeht, das dann die jetzige Bedarfsplanungsrichtlinie ablösen soll. Kommt dieses Gesetz, dann passt sozusagen die Kleinräumige Versorgungsanalyse in der Form zu einem neuen Gesetz, das es dann der Versorgungsbedarf der Bevölkerung in einer kleinen Region misst. Worin liegen akut die Probleme? Die derzeitige Bedarfsplanung - es ist keine Versorgungsplanung - ist eine Planung gewesen, die sich ausschließlich mit der Überversorgung durch Ärzte beschäftigt hat. Sie ist aber überhaupt nicht geeignet, die drohende und teilweise schon aktuelle Unterversorgung der Bevölkerung in irgendeiner Weise zu beheben. Im Gegenteil. Sie ist sogar hinderlich. Wir haben - Gott sei Dank- gestern einen sogenannten Demographiefaktor einführen können, der zumindest sicherstellt, dass in bisher gesperrten Räumen dann, wenn ein Bedarf an zusätzlicher augenärztlicher Versorgung vorhanden ist, den jetzt auch sicherstellen kann. Selbst das ist mit der derzeitigen Bedarfsplanungsrichtlinie nicht möglich, und sie arbeitet nicht kleinräumig. Sie hat völlige Fehlallokationen, weil sie auf große Räume angelegt ist. Und zum Dritten: Die Arztgruppendefinition ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Internisten zu planen. Wir müssen über kardiologische Versorgung, über pneumologische Versorgung reden. Das bedarf dann auch einer Bedarfsplanung differenzierter Arztgruppen. Was bringt es uns, Augenärzte zu planen, ohne konkret zu prüfen, ob die operieren oder nicht. Da sind viele Strukturfehler drin und nach fast 20 Jahren seit Bestehen dieser Richtlinie ist es einfach an der Zeit, sie auf die kommende Unterversorgung auszurichten. Wie sollte die Versorgungsplanung in der Zukunft aussehen? Die ideale Versorgungsplanung geht, wie gesagt, vom medizinischen Versorgungsbedarf der Bevölkerung aus. Die identifiziert in einer kleinen Region, welche Krankheiten vorkommen. Nur mal ein Beispiel: Die Demenzerkrankungen streuen sogar zwischen Bremen und Bremerhaven in ihrer Auftretenshäufigkeit um 10 Prozent Differenz. Wenn ich jetzt eine große Region Bremen plane, dann kann das nicht passen. Das ist doch klar. Ich brauche in Bremerhaven einfach mehr Neurologen, die sich mit dieser Krankheit beschäftigen, als beispielsweise in Bremen. Und so gibt es flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland einfach verschiedene Auftretenshäufigkeiten in verschiedenen Regionen verschiedener Krankheiten. Und die soll identifiziert werden und davon abgeleitet werden, wie viele Neurologen brauche ich in einer Region. Dann werden diese Arztsitze ausgeschrieben und Ärzte können sich auf diesen Arztsitz zulassen lassen. Das ist quasi in Kurzzusammenfassung, die Überlegung, die wir gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium aber auch mit der Gesundheitsministerkonferenz im Moment anstellen.
03.09.2010
Die bisherige Bedarfsplanung hat große strukturelle Mängel: Ihre Grundlage ist zum Beispiel die ärztliche Überversorgung, die es inzwischen längst nicht mehr gibt. Die KBV fordert deshalb eine grundsätzliche Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie, hin zu einer Analyse des Behandlungsbedarfs. Eine Lösung könnte die kleinräumige Versorgungsanalyse sein. Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV erklärt, warum.