Bewertung: 1.8
Wie sieht das Verhandlungsergebnis in den Grundzügen aus?
Es ist uns gelungen, für die Versicherten im Basistarif die Gebührenordung für Ärzte (GOÄ) zu haben. Allerdings mit Steigerungsfaktoren, die etwas niedriger sind als im Gesetz. Das war letztlich der Kompromiss. Den wir aber gut vertreten können, weil er im Interesse der Vertragsärzte liegt. Es wäre viel schlimmer gewesen, wenn wir erstmalig für Privatversicherte den EBM gehabt hätten. Das hätte eine vitale Gefahr für die GOÄ und deren Reform bedeutet. Wir haben uns ganz klar dafür entschieden, die GOÄ zu stützen und nicht zu riskieren, dass der EBM auch für die Privatversicherten gilt.
Wie bewerten Sie das Ergebnis?
Im Schiedsgremium waren wir als KBV in der Minderheit, weil Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesinnenministeriums und unparteiische Mitglieder beteiligt waren. Es war klar: Wären wir in dieses Schiedsverfahren eingetreten, hätten wir verloren und der EBM wäre gekommen. Deswegen mussten wir uns noch vor dem Schiedsamt entscheiden. Und das ist uns gelungen auf der Grundlage der GOÄ. Wir haben Schlimmeres verhindert! Deswegen bin ich mit unserem Verhandlungsergebnis zufrieden. Den Ärzten als Freiberufler die GOÄ wegzuschießen und den EBM mit seiner Komplexität an dessen Stelle zu setzen, hätte keinem Arzt in Deutschland an irgendeiner Stelle geholfen. Kurzfristig mag es so aussehen, als wäre das Verhandlungsergebnis nicht gut. Aber in der Langfristwirkung auf die GOÄ, also die privatärztliche Liquidation, in einer Zeit, in der wir über Kostenerstattung sprechen, wäre es fatal gewesen. Deswegen kann ich das Ergebnis gut vertreten. Ich kann es auch deshalb gut vertreten, weil wir hier über 12.000 Versicherte sprechen. Wenn man das mal auf eine KV-Region verlagert und dann auf die einzelne Praxis, dann mögen das zwei oder drei Versicherte im Jahr sein. Angesichts dessen kann man diesen Vergütungsabschlag im Vergleich zur gesetzlichen Regelung, glaube ich, akzeptieren. Viel schlimmer wäre es gewesen, wenn der EBM sozusagen die GOÄ infiziert hätte.
Wie viele Versicherte sind überhaupt vom Basistarif betroffen?
Häufig wird der Basistarif mit dem Standardtarif verwechselt. Für diesen gilt weiterhin das, was im Gesetz steht. Wir reden allerdings nur über den Basistarif, wo ja auch die PKV kein Interesse hat, dass dieser Tarif attraktiv ist, weil dann Vollversicherte in den Basistarif gehen. Und im Hinblick auf den Basistarif reden wir derzeit über 12.000 Versicherte. Unsere Vereinbarung sieht übrigens auch vor, dass wie diese sofort auflösen können, wenn es über 100.000 Versicherte sind was niemand wirklich will. Die PKV möchte die Vollversicherten im Volltarif schützen. Wir möchten nicht, dass letztendlich die GOÄ in irgendeiner Form gefährdet wird. Bei 12.000 Versicherten im Bundesgebiet im Verhältnis zu 70 Millionen GKV-Versicherten und 8 Millionen Volltarifversicherten ist das marginal. Die Praxis spürt das nicht wirklich. Wenn ich viele Basistarifversicherte hätte, also mehr als eine oder zwei im Jahr, geht es unter ein Prozent, was ich da an Umsatzeinbußen habe. Und das hielten wir für vertretbar vor dem Hintergrund dessen, was sonst noch passieren kann.
01.03.2010
Die private Krankenversicherung muss ihren Versicherten seit Januar 2009 einen Basistarif auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. Unklar war bisher die Höhe der ärztlichen Vergütung für diesen Tarif. Die KBV und der Verband der privaten Krankenversicherung haben sich nun auf eine Honorarregelung geeinigt. Demnach gilt für alle privat Versicherten die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - im Basistarif allerdings zu verminderten Sätzen. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, bewertet das Ergebnis für die niedergelassenen Ärzte dennoch als positiv. Warum er das so sieht und was die Regelung genau besagt, erklärt er in der Frage der Woche.
70 Millionen in der GKV
8 Millionen im PKV-Standardtarif
12.000 im PKV-Basistarif
Während der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) die Vergütung für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten regelt, rechnen Ärzte, die privat Versicherte behandeln, nach der GOÄ (Allgemeine Gebührenordnung für Ärzte) ab. Sie wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und bestimmt Mindest- und Höchstbeträge für die Gebühren ärztlicher Leistungen. Die GOÄ gilt auch für IGeL-Leistungen und wenn gesetzlich Versicherte die Kostenerstattung in Anspruch nehmen.

Der EBM - Vergütungsgrundlage in der GKV.